Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und wacht darüber, dass sie Ihre Aufgaben und Rechte wahrnimmt. Er ist die rechtliche Vertretung der Gemeinde und sorgt für die Erfüllung der geistlichen Aufgaben, z. B. die regelmäßige Durchführung von Gottesdiensten, Gemeindearbeit, Kinder- und Jugendarbeit, missionarische Aufgaben, diakonische Aufgaben und die Kirchenmusik. Der Kirchenvorstand erlässt Ortsgesetze und Gebührenordnungen und entscheidet über Stellenbesetzungen. Ihm obliegt die Verwaltung der kirchlichen Grundstücke, der Gebäude und der Betrieb der Friedhöfe. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Finanzen der Gemeinde zu verwalten und Haushaltpläne zu erstellen.

 

Der Kirchenvorstand setzt sich aus sechs gewählten und drei berufenen Mitgliedern sowie einem Pfarrer zusammen. Die Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Zuletzt wurde im September 2020 gewählt. Der Kirchenvorstand trifft sich in der Regel einmal im Monat in nichtöffentlicher Sitzung. Mitglieder des Kirchenvorstandes sind:

 

Jens Görler

Antje Kühn

Oliver Mäser

Dr. Robert Mieth (Vorsitzender)

Simone Naumann

Dr. Sandro Ruhland

Hans Schneidereit

Stephanie Zeiler

Marita Zichner

 

Sie können sich mit Fragen oder Hinweisen gern an die Mitglieder des Kirchenvorstands wenden.