Trauung

Wir freuen und über jedes Paar, das sich trauen lassen möchte. Wenn Sie Ihren Hochzeitsgottesdienst in einer unserer Kirchen feiern möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. Bei all den vielen Vorbereitungen für Ihr Hochzeitsfest fragen Sie bitte rechtzeitig an, das gibt Planungssicherheit. Und es gibt die Möglichkeit, in Ruhe miteinander zu überlegen, zum Beispiel den Trauspruch auszusuchen.

 

Voraussetzung für die Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Sie geht der evangelischen Trauung in der Kirche voraus.

Auch wenn das Brautpaar sich bereits bei der standesamtlichen Eheschließung zueinander bekennt und sich dafür entschiedet, den Weg durch Höhen und Tiefen des Lebens gemeinsam zu gehen, so hat die evangelische Trauung eine darüber hinaus gehende Bedeutung. Im Traugottesdienst erfolgt das Bekenntnis zueinander vor Gott und der versammelten Gemeinde. Dem Brautpaar wird der Segen Gottes zugesprochen, der ihnen Kraft und Zuversicht geben und sie in guten und schlechten Zeiten tragen soll. Außerdem wird für das Paar und seine Lieben gebetet. Gottes Wort wird gehört, das Ermutigung und Leitlinien für das Miteinander gibt.

 

Getraut werden können Christen und Christinnen, die konfirmiert sind oder als Erwachsene getauft wurden und die der evangelischen Kirche angehören. Gehört ein Partner nicht der Kirche an, so kann ein so genannter Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert werden. Ist ein Partner katholisch, braucht es entweder ein Dispens vom römisch-katholischen Pfarramt oder aber der katholische Pfarrer wirkt an der Trauung selbst mit. Ähnlich verhält es sich, wenn einer der beiden Partner Mitglied einer Freikirche ist.

 

Weitere Informationen zum Thema Trauung finden Sie auch auf der Internetseite unserer Landeskirche.